- Appellationsprivileg
- Ap|pel|la|ti|ons|pri|vi|leg, das (hist.): Vorrecht eines Landesherrn, die Appellationen der Untertanen an die Gerichte zu untersagen.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Ius de non appellando — Vor allem aufgrund der Rezeption des römischen Rechts wurde im mittelalterlichen Römisch deutschen Reich das Rechtsinstitut der Appellation gebräuchlich. Das heißt, wenn eine Prozesspartei in erster Instanz vor einem Gericht unterlag, konnte sie… … Deutsch Wikipedia
Friedrich Esaias Pufendorf — (* 12. September 1707 in Bückeburg; † 25. August 1785 in Celle) war das älteste von zahlreichen Kindern des damaligen Kanzlei und späteren Oberappellationsgerichtsrats Esaias Pufendorf. Dieser war wiederum ein Neffe des Naturrechtslehrers Samuel… … Deutsch Wikipedia
Friedrich Pufendorf — Friedrich Esaias Pufendorf (* 12. September 1707 in Bückeburg; † 25. August 1785 in Celle) war das älteste von zahlreichen Kindern des damaligen Kanzlei und späteren Oberappellationsgerichtsrats Esaias Pufendorf. Dieser war wiederum ein Neffe des … Deutsch Wikipedia
Reichskammergericht — Reichs|kam|mer|ge|richt, das <o. Pl.>: oberstes Gericht des Deutschen Reiches von 1495 bis 1806. * * * Reichskammergericht, das 1495 auf dem Reichstag zu Worms errichtete oberste Gericht des Deutschen Reichs, Nachfolger des königlichen… … Universal-Lexikon